Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierearm zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH arbeitet beständig an der Verbesserung des Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte digital barrierefrei gestalten. Dazu zählen:
- Dokumente, die eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Videos stehen derzeit nicht durchgängig mit Untertiteln bzw. Alternativtexten zur Verfügung
- Formulare können derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung gestellt werden
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb der Internetauftritte der Landesagentur können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.10.2024 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.10.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Baden-Württemberg International
Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
Lautenschlagerstraße 21/23
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/ 227 87-15
Fax: 0711/ 227 87-22
E-Mail: info@bw-i.de
Internet: www.bw-i.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
6. Leichte Sprache
Informationen über unsere Webseiten in Leichter Sprache finden Sie hier.